AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praxis für Osteopathie Eva Beinker
§ 1 Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1.) Im Sinne §§ 611 ff. BGB regeln die allgemeinen Geschäftsbedingungen die geschäftlichen Voraussetzungen zwischen den Therapeuten und den Vertragspartnern, soweit zwischen den Parteien nicht abweichendes in Schriftform vereinbart wurde.
(2.) Der Behandlungsvertrag kommt durch die Terminvereinbarung mit der Praxis, egal in welcher Form, zustande.
(3.) Der Behandlungsvertrag kann durch die Therapeuten abgelehnt werden, wenn hierfür Gründe vorliegen.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
(1.) Die Therapeuten erbringen ihre Dienste gegenüber den Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Aufklärung, Diagnose und Therapien beim Patienten anwenden.
(2.) Die Therapeuten therapieren nach bestem Wissen und angesichts der absolvierten Ausbildungsabschlüssen, Qualifikationen und Zertifikationen. Ein erwarteter Erfolg kann nicht garantiert werden.
§ 3 Honoraranspruch der Therapeuten
(1.) Mit Zustandekommen eines Behandlungsvertrages entsteht ein Honoraranspruch. Dieser beschränkt sich nicht auf die erstattungsfähige Leistungen der jeweiligen Versicherungen.
(2.) Die meisten Krankenversicherungen übernehmen anteilig die Kosten für die osteopathische Behandlung. Der Patient sollte sich im Vorfeld bei seiner Krankenkasse informieren. Eine Verordnung, Rezept oder Überweisung ist für eine anteilige Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte erforderlich und vom Patienten einzufordern. Eine Rechnungstellung erfolgt unabhängig von der Kostenübernahme.
(3.) Nach jeder Behandlung ist das Honorar Bar oder per EC- Karte zu begleichen. Nach Absprache ist auch eine Überweisung nach Rechnungsstellung möglich.
(4.) Kurzfristig abgesagte oder nicht eingehaltene Termine, die nicht 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert oder abgesagt werden, werden mit 75 % des ursprünglichen Behandlungspreises in Rechnung gestellt.
§ 4 Vertrauliche Behandlung
(1.) Die Therapeuten behandeln die Patientendaten vertraulich und geben bezüglich der Beratung, der Diagnose, der Aufklärung und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten nur Auskünfte mit der ausdrücklichen Zustimmung des Patienten.
(2.) Absatz (1.) findet keine Anwendung, wenn die Therapeuten aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet sind.
§ 5 Salvatorische Klausel
(1.) Sollten einzelne Inhalte des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein/ werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt.
(2.) Soweit einzelne Inhalte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsgegenstand geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen.